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ADDW-Pflicht seit 7. Juli 2026: Was Händler beim Import von Neuwagen beachten müssen

Seit dem 7. Juli 2026 gilt in der EU und in der Schweiz: Jeder Personenwagen, der neu zugelassen wird, muss mit dem Ablenkungswarner ADDW («Advanced Driver Distraction Warning») ausgerüstet sein. Für Händler, die Fahrzeuge aus der EU importieren, ist vor allem eine Frage wichtig: Wann war die erste Zulassung?

Welche Importfahrzeuge betroffen sind

Die Schweiz übernimmt die EU-Vorschriften zur Fahrzeugzulassung. Massgebend ist deshalb das Datum der Erstzulassung:

  • Erstzulassung ab dem 7. Juli 2026: ADDW muss an Bord sein – egal, ob das Fahrzeug zuerst in der EU oder direkt in der Schweiz zugelassen wird.
  • Erstzulassung vor dem 7. Juli 2026: Das Fahrzeug ist nicht betroffen. Nachrüsten muss niemand.

Beim Einkauf von Neuwagen, die noch nicht zugelassen sind, gehört ADDW deshalb auf die Checkliste.

So arbeitet der Ablenkungswarner

  • Kamera: Eine Infrarotkamera im Cockpit verfolgt Kopfhaltung, Blickrichtung und Augenbewegungen der Person am Steuer.
  • Warnung: Schaut die Person am Steuer zu lange weg, etwa auf das Smartphone, warnt das System. Zwischen 20 und 50 km/h geschieht das nach über 6 Sekunden, über 50 km/h schon nach mehr als 3,5 Sekunden.
  • Daten: Biometrische Daten werden nicht gespeichert, Gesichter nicht eindeutig erkannt. Alle Daten bleiben im Fahrzeug.
  • Ausschalten: ADDW lässt sich deaktivieren, schaltet sich aber bei jedem Motorstart wieder ein – wie die anderen Pflichtassistenten.

Mehr zur Technik und zur Rechtslage finden Sie beim Bundesamt für Strassen ASTRA und bei SRF News.

Sie sind nicht sicher, ob ein bestimmtes Modell ADDW braucht? Schicken Sie uns Modell und Baujahr über das Kontaktformular – wir klären es für Sie ab.

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