CO2 Kreditsystem: Kompensieren Sie Ihre verbrauchsstarken Personenwagen durch CO₂-Kredite.

Wenn Sie als Autohändler einen CO₂-neutralen Personenwagen in die Schweiz importieren, der nicht länger als 6 Monate im Ausland zugelassen ist, bietet Ihnen die CO2 Börse AG ab dem 01.01.2023 „CO₂-Kredite“ an.

Dieses neue CO2-Gutschriftensystem gibt Ihnen die Möglichkeit, verbrauchsintensive Personenwagen durch die erhaltenen CO₂-Kredite, welche durch die Erfassung von CO₂-neutralen Fahrzeugen generiert wurden, zu kompensieren.

Dieses CO₂-System ermöglicht es kleinen Importeuren, ihre CO₂-Bilanz wirksam zu verwalten und gleichzeitig ihre Kosten zu senken, auch wenn sie weniger als 50 Fahrzeuge pro Jahr einführen.

Mehr über die CO2 Abgabe

Auf dem Laufendem bleiben

So funktioniert es

  1. Registrieren Sie sich kostenlos als Autohändler auf der Händlerplattform der CO2 Börse AG.

  2. Ermitteln Sie mit dem CO₂-Händlerrechner die CO₂-Kredite, die Sie für Ihr Elektroauto erhalten würden oder die Sie für einen verbrauchsstarken Personenwagen benötigen.

  3. Geben Sie Ihr co2-pflichtiges Auto auf der Händlerplattform der CO2 Börse AG ein und Sie erhalten automatisch das CO2-Abgabeformular per E-Mail in Sekunden. Ihre CO2-Gutschriften werden automatisch Ihrem Konto gutgeschrieben oder abgezogen.

  4. Einen detaillierten Überblick über alle angemeldeten Fahrzeuge und Ihren aktuellen CO2-Kontostand erhalten Sie ebenfalls auf der Händlerplattform.

FAQ

Die Teilnahme am Händlerprogramm ist kostenlos.

Da Sie noch über keine CO₂-Kredite verfügen, senden wir Ihnen eine entsprechende Rechnung per Post zu. Der offene Betrag wird via Banktransfer beglichen.

Sobald Sie das Fahrzeug erfasst haben, werden Ihrem CO₂-Konto die Kredite gutgeschrieben. Sie können diese Kredite für die Kompensation von verbrauch-starken Personenwagen verwenden.

Ihre CO2-Kredite verfallen jeweils am 31.12 des Kalenderjahres.

Nein, möchten Sie einen Ausstoss-starken Personenwagen durch CO2-Kredite begleichen, muss Ihr CO2-Konto zu 100 % die benötigten Kredite aufweisen.

Das Kreditsystem kann nur für Personenwagen angewendet werden. Für leichte Nutzfahrzeuge erhalten Sie nach wie vor eine Auszahlung.

Gemäss unseren AGBs müssen alle gemeldete Fahrzeuge bis zum 31.12 des Kalenderjahres zugelassen werden.