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CO₂-Abgabe

CO₂-Abgabe beim Fahrzeugimport in die Schweiz – alles, was Sie wissen müssen

Die CO₂-Steuer, auch CO₂-Abgabe genannt, ist eine staatlich festgelegte Abgabe, die den CO₂-Ausstoss verringern soll. Wir wickeln sie für Privatpersonen, Klein- und Grossimporteure ab – und senken Ihre Kosten mit Bonus und reduzierten Sätzen.

Definition: Was bedeutet CO₂-Abgabe beim Autoimport?

Die CO₂-Steuer, auch bekannt als CO₂-Abgabe, ist eine staatlich festgelegte Abgabe, die darauf abzielt, den CO₂-Ausstoss zu verringern. Beim Import eines Fahrzeugs in die Schweiz wird sie fällig, wenn das Fahrzeug die gesetzlichen CO₂-Zielwerte überschreitet.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Massgebend sind der CO₂-Wert des Fahrzeugs nach WLTP-Messverfahren und das Fahrzeuggewicht. Für die Jahre 2025–2029 gelten diese Zielwerte:

  • Personenwagen, die mehr als 93.6 g CO₂/km ausstossen, bei einem Gewicht von 1'777 kg
  • Leichte Nutzfahrzeuge, die mehr als 153.9 g CO₂/km ausstossen, bei einem Gewicht von 2'130 kg

Schwere Nutzfahrzeuge

Schwere Nutzfahrzeuge unterliegen ebenfalls der CO₂-Abgabe. Die Berechnung ist komplexer als bei Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen – kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.

Welche Fahrzeuge sind ausgenommen?

Wohnmobile sind von der CO₂-Abgabe befreit.

Wann fällt die CO₂-Abgabe an?

Entscheidend ist der Zeitraum zwischen Erstzulassung und Schweizer Zollstempel:

  • Fahrzeuge, die weniger als 6 Monate vor dem Import erstmals zugelassen wurden
  • Fahrzeuge zwischen 6 und 12 Monaten mit weniger als 5'000 km Laufleistung
  • Ältere Fahrzeuge gelten in der Regel als Occasion und sind nicht abgabepflichtig

Wie wird die CO₂-Abgabe berechnet?

Die Berechnung basiert auf zwei Faktoren: dem Gewicht des Fahrzeugs (Certificate of Conformity, Punkt 13.2) und den CO₂-Emissionen (COC, Punkt 49 – gewichtet kombinierter WLTP-Wert). Mit unserem Online-Rechner ermitteln Sie Zielemission und Überschreitung Ihres Fahrzeugs in Sekunden.

Abwicklung der CO₂-Abgabe

Die Abwicklung kostet CHF 50.– pro Fahrzeug und dauert in der Regel drei bis fünf Arbeitstage. Gewerbliche Importeure erfassen ihre Fahrzeuge online auf unserer Händlerplattform – mit automatischer Berechnung und Unterstützung für eGOV-, IVI- und KDI-Abwicklung. Benötigte Unterlagen:

  • Abwicklungsformular der CO₂ Börse AG
  • Formular 13.20 A
  • CoC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Schweizer Zollquittung
  • Ausländischer Fahrzeugausweis
  • Aktueller Kilometerstand

CO₂-Bonus: Wir belohnen verbrauchsgünstige Fahrzeuge

Importieren Sie ein CO₂-armes Fahrzeug, sichern wir Ihnen einen attraktiven Bonus – ohne Limit und unabhängig von der Anzahl importierter Fahrzeuge pro Jahr. Für Mehrfachimporteure bedeutet der Bonus faktisch eine Rückerstattung der CO₂-Abgabe.

Fragen und Antworten zur CO₂-Abgabe

Was ist die CO₂-Abgabe?

Die CO₂-Abgabe, die beim Autoimport erhoben wird, ist ein staatliches Lenkungsinstrument, das zur Senkung der CO₂-Emissionen in der Schweiz beitragen soll. Bei Überschreitung der CO₂-Zielwerte sind Importeure zur Zahlung von CO₂-Abgaben verpflichtet.

Wie hoch ist die zu entrichtende CO₂-Abgabe?

Ob eine CO₂-Abgabe zu entrichten ist, hängt davon ab, ob ein Importfahrzeug den fahrzeugspezifischen CO₂-Zielwert bzw. eine Fahrzeugflotte den individuellen Zielwert überschreitet. Mit unserem CO₂-Rechner prüfen Sie in Sekunden, ob und wie stark Ihr Fahrzeug den Zielwert überschreitet – die genaue Abgabe nennen wir Ihnen bei der Abwicklung.

Wie erhalte ich einen Bonus?

Private und gewerbliche Autoimporteure sichern sich bei der CO₂ Börse AG einen attraktiven CO₂-Bonus, mit dem wir den Import besonders verbrauchsgünstiger Fahrzeuge belohnen. Für Mehrfachimporteure bedeutet der Bonus faktisch eine Rückerstattung.

Was kostet die Abwicklung?

Die Abwicklung der CO₂-Steuer über die CO₂ Börse AG kostet CHF 50.– pro Fahrzeug.

Wo finde ich die CO₂-Emission meines Autos?

Die CO₂-Emissionen Ihres Autos finden Sie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC). Unter Punkt 49 ist der CO₂-Ausstoss angegeben, unter Punkt 13.2 das massgebende Gewicht.

CO₂-Abgabe abwickeln lassen

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