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CO₂-Abgabe

CO₂-Abgabe: Lösungskonzepte für Grossimporteure

Grossimporteure bewegen ein hohes Volumen an CO₂-pflichtigen Fahrzeugen. Mit der Volumenabrechnung der CO₂ Börse AG gliedern Sie verbrauchsstarke Fahrzeuge aus Ihrem CO₂-Pool aus und senken die CO₂-Belastung skalierbar – mit Echtzeit-Monitoring und höchster Diskretion.

Wer gilt als Grossimporteur?

Als Grossimporteur gilt, wer innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 50 Personenwagen, mindestens 6 leichte Nutzfahrzeuge oder mindestens 2 schwere Fahrzeuge in die Schweiz importiert und in Verkehr setzt (Art. 18 CO₂-Verordnung). Grossimporteure rechnen die CO₂-Abgabe nicht pro Einzelfahrzeug ab, sondern über das Bundesamt für Energie für die gesamte Flotte – zum CO₂-Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) aller im Kalenderjahr importierten Neufahrzeuge.

Lösung 1: Volumenabrechnung

Die CO₂-Verordnung erlaubt es, die CO₂-Belastung eines Fahrzeugs nach dem Import an ein anderes Unternehmen abzutreten. Unser Konzept für General- und Parallel-Importeure: Sie buchen bei der CO₂ Börse AG ein fixes CO₂-Gramm-Kontingent für das Kalenderjahr und treten Fahrzeuge zu einem attraktiven CO₂-Gramm-Preis ab. So gliedern Sie sehr verbrauchsstarke Fahrzeuge aus dem eigenen CO₂-Pool aus und senken die CO₂-Belastung skalierbar.

Lösung 2: Abwicklung und Monitoring

Sie erhalten Zugriff auf unsere Online-CO₂-Plattform mit eigenem Berechnungs- und Monitoring-Tool und fragen Ihr aktuelles CO₂-Restkontingent in Echtzeit ab – für höchste Sicherheit, Transparenz und Diskretion. Für die vollständige Auslagerung empfehlen wir unser CO₂-Pool-Management as a Service.

Emissionsgemeinschaften bilden

Importeure und Hersteller können sich für ein bis fünf Jahre zu einer PW- oder LNF-Emissionsgemeinschaft zusammenschliessen, um die Mindestmengen für Grossimporteure gemeinsam zu erreichen und als Flotte abzurechnen. Wichtig: Der Antrag muss beim Bundesamt für Energie bis spätestens 31. Dezember des Jahres vor dem Referenzjahr gestellt werden (Art. 22 CO₂-Verordnung).

Fragen und Antworten für Grossimporteure

Ab wann gelte ich als Grossimporteur?

Ab 50 Personenwagen, 6 leichten Nutzfahrzeugen oder 2 schweren Fahrzeugen, die Sie innerhalb eines Kalenderjahres importieren und in Verkehr setzen.

Wie wird die CO₂-Abgabe für Grossimporteure berechnet?

Nicht pro Einzelfahrzeug, sondern über die gesamte Flotte: massgebend ist der CO₂-Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) aller im Kalenderjahr importierten Neufahrzeuge, abgerechnet über das Bundesamt für Energie.

Was ist die Volumenabrechnung?

Ein fixes CO₂-Gramm-Kontingent bei der CO₂ Börse AG: Sie treten verbrauchsstarke Fahrzeuge zu einem fixen Gramm-Preis ab und entlasten damit Ihren eigenen CO₂-Pool – planbar und skalierbar.

Was ist eine Emissionsgemeinschaft?

Ein Zusammenschluss mehrerer Importeure oder Hersteller für 1–5 Jahre, um gemeinsam als Grossimporteur-Flotte abzurechnen. Der Antrag ans BFE muss bis zum 31. Dezember des Vorjahres gestellt werden.

Volumenabrechnung anfragen

Sichern Sie sich Ihr CO₂-Gramm-Kontingent für das laufende Jahr – wir beraten Sie persönlich.

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