In den vergangenen Wochen haben wir gleich mehrere Fälle erlebt, in denen Kunden ein Fahrzeug importiert haben, das sich danach in der Schweiz kaum noch zulassen lässt. Der Grund war jedes Mal derselbe: Die Reihenfolge von ausländischer Erstzulassung und Schweizer Verzollung stimmte nicht.
Die Regel
Das Datum der Erstzulassung im Ausland muss vor dem Verzollungsdatum liegen – also vor dem Datum auf dem Schweizer Zollstempel. Massgebend ist das Datum im ausländischen Fahrzeugausweis, verglichen mit dem Datum auf der Zollquittung.
Besonders heikel: Fahrzeuge mit Ausnahmebewilligung
Kritisch wird es bei Fahrzeugen, die für die Zulassung eine Ausnahmebewilligung brauchen – etwa vom deutschen Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Wird ein solches Fahrzeug erst nach der Verzollung im Ausland zugelassen, anerkennt die Schweiz die Ausnahmebewilligung nicht. Das Fahrzeug kann dann höchstwahrscheinlich nicht zugelassen werden – und die Reihenfolge der Daten lässt sich im Nachhinein nicht mehr ändern.
So vermeiden Sie die Falle
- Erst zulassen, dann verzollen: Lassen Sie das Fahrzeug erst verzollen, wenn die ausländische Zulassung erteilt ist.
- Zeit einplanen: Ausnahmebewilligungen brauchen Zeit. Planen Sie Transport und Verzollung erst, wenn Bewilligung und Zulassung vorliegen.
- Daten vergleichen: Prüfen Sie vor der Verzollung, ob das Datum der Erstzulassung im ausländischen Fahrzeugausweis vor dem geplanten Verzollungsdatum liegt.
Unsicher, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist? Schicken Sie uns die Fahrzeugdaten über das Kontaktformular, bevor Sie das Fahrzeug verzollen lassen – wir klären das gerne vorab für Sie ab. Die Regel finden Sie auch in unseren FAQ.