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CO₂-Abgabe

Abwicklung der CO₂-Abgabe

Wird die CO₂-Steuer über die CO₂ Börse AG abgewickelt, stehen verschiedene Lösungen zur Verfügung. Erfahren Sie, welcher Prozess für Sie am effizientesten ist – vom Händler mit Typenschein bis zur Privatperson.

Welche Fahrzeuge werden abgewickelt?

Gemäss CO₂-Verordnung betrifft die Abwicklung Fahrzeuge, die weniger als 6 Monate vor der Zollanmeldung im Ausland zugelassen wurden – sowie Fahrzeuge zwischen 6 und 12 Monaten mit weniger als 5'000 km. Ältere Fahrzeuge gelten als Occasion und gehen ohne Abwicklung direkt zur Motorfahrzeugkontrolle. Bei jeder Abwicklung wird ein CO₂-Abtretungsformular benötigt: Damit wird die CO₂-Abgabe des Fahrzeugs an die CO₂ Börse AG abgetreten. Wichtig:

  • Jedes Fahrzeug kann nach dem Import nur einmal an ein anderes Unternehmen abgetreten werden
  • Abgetretene Fahrzeuge müssen noch im selben Kalenderjahr zugelassen werden, da der Bund die CO₂-Sanktion erst nach der Schweizer Zulassung belastet. Wird ein Fahrzeug nicht im selben Jahr zugelassen, behält sich die CO₂ Börse AG vor, ausbezahlte Boni zurückzufordern oder CO₂-Abgaben nochmals zu erheben

Abwicklung ohne Typenschein

Wird das Fahrzeug ohne Typenschein beim Strassenverkehrsamt zugelassen, muss ein Dokumenten-Dossier an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) gesendet werden. Klein- und Grossimporteure registrieren sich kostenlos auf der Händlerplattform, erfassen das Fahrzeug elektronisch und erhalten das CO₂-Abtretungsformular innert Sekunden per E-Mail. Ans ASTRA gehen dann: Formular 13.20 A, COC, CO₂-Abtretungsformular und gegebenenfalls die ausländische Zulassungsbescheinigung. Dauer über das ASTRA: 2–3 Arbeitstage.

Abwicklung ohne Typenschein – Privatpersonen

Privatpersonen berechnen zuerst die CO₂-Abgabe und senden dann die originalen Unterlagen an den Firmensitz der CO₂ Börse AG in Winterthur: Formular 13.20 A, COC und gegebenenfalls die ausländische Zulassungsbescheinigung. Wir prüfen die Unterlagen, senden das Dossier inklusive CO₂-Abtretungsformular ans ASTRA nach Bern und retournieren die Originale nach Zahlungseingang. Dauer: in der Regel 3–5 Arbeitstage.

Abwicklung mit Typenschein: noch am selben Tag

Bei einer Selbstabnahme mit Typenscheinnummer kann die CO₂-Steuer noch am selben Tag abgewickelt werden: Fahrzeug elektronisch auf der Händlerplattform erfassen – die Meldung ans ASTRA erfolgt automatisch. Benötigt werden nur das Formular 13.20 A und das Typenscheinblatt. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail; weitere Schritte sind nicht nötig.

Fragen und Antworten zur Abwicklung

Welche Fahrzeuge müssen abgewickelt werden?

Fahrzeuge, die weniger als 6 Monate vor der Zollanmeldung im Ausland zugelassen wurden – sowie Fahrzeuge zwischen 6 und 12 Monaten mit weniger als 5'000 km. Ältere Fahrzeuge gelten als Occasion und gehen ohne CO₂-Abwicklung direkt zur Motorfahrzeugkontrolle.

Was ist das CO₂-Abtretungsformular?

Damit tritt der Importeur die CO₂-Abgabe eines Fahrzeugs an die CO₂ Börse AG ab. Jedes Fahrzeug kann nach dem Import nur einmal abgetreten werden.

Wie lange dauert die Abwicklung?

Mit Typenschein: noch am selben Tag. Ohne Typenschein über das ASTRA: 2–3 Arbeitstage für Händler, 3–5 Arbeitstage für Privatpersonen.

Bis wann muss das Fahrzeug zugelassen werden?

Abgetretene Fahrzeuge müssen im selben Kalenderjahr zugelassen werden, da die CO₂-Sanktion des Bundes erst nach der Schweizer Zulassung fällig wird. Wird ein Fahrzeug nicht im selben Jahr zugelassen, behält sich die CO₂ Börse AG vor, ausbezahlte Boni zurückzufordern oder CO₂-Abgaben nochmals zu erheben.

CO₂-Abgabe elektronisch abwickeln

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