Welche Fahrzeuge werden abgewickelt?
Gemäss CO₂-Verordnung betrifft die Abwicklung Fahrzeuge, die weniger als 6 Monate vor der Zollanmeldung im Ausland zugelassen wurden – sowie Fahrzeuge zwischen 6 und 12 Monaten mit weniger als 5'000 km. Ältere Fahrzeuge gelten als Occasion und gehen ohne Abwicklung direkt zur Motorfahrzeugkontrolle. Bei jeder Abwicklung wird ein CO₂-Abtretungsformular benötigt: Damit wird die CO₂-Abgabe des Fahrzeugs an die CO₂ Börse AG abgetreten. Wichtig:
- Jedes Fahrzeug kann nach dem Import nur einmal an ein anderes Unternehmen abgetreten werden
- Abgetretene Fahrzeuge müssen noch im selben Kalenderjahr zugelassen werden, da der Bund die CO₂-Sanktion erst nach der Schweizer Zulassung belastet. Wird ein Fahrzeug nicht im selben Jahr zugelassen, behält sich die CO₂ Börse AG vor, ausbezahlte Boni zurückzufordern oder CO₂-Abgaben nochmals zu erheben
Abwicklung ohne Typenschein
Wird das Fahrzeug ohne Typenschein beim Strassenverkehrsamt zugelassen, muss ein Dokumenten-Dossier an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) gesendet werden. Klein- und Grossimporteure registrieren sich kostenlos auf der Händlerplattform, erfassen das Fahrzeug elektronisch und erhalten das CO₂-Abtretungsformular innert Sekunden per E-Mail. Ans ASTRA gehen dann: Formular 13.20 A, COC, CO₂-Abtretungsformular und gegebenenfalls die ausländische Zulassungsbescheinigung. Dauer über das ASTRA: 2–3 Arbeitstage.
Abwicklung ohne Typenschein – Privatpersonen
Privatpersonen berechnen zuerst die CO₂-Abgabe und senden dann die originalen Unterlagen an den Firmensitz der CO₂ Börse AG in Winterthur: Formular 13.20 A, COC und gegebenenfalls die ausländische Zulassungsbescheinigung. Wir prüfen die Unterlagen, senden das Dossier inklusive CO₂-Abtretungsformular ans ASTRA nach Bern und retournieren die Originale nach Zahlungseingang. Dauer: in der Regel 3–5 Arbeitstage.
Abwicklung mit Typenschein: noch am selben Tag
Bei einer Selbstabnahme mit Typenscheinnummer kann die CO₂-Steuer noch am selben Tag abgewickelt werden: Fahrzeug elektronisch auf der Händlerplattform erfassen – die Meldung ans ASTRA erfolgt automatisch. Benötigt werden nur das Formular 13.20 A und das Typenscheinblatt. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail; weitere Schritte sind nicht nötig.