1. Umkehrung der Zielwertgerade
Bisher galt: Je schwerer das Fahrzeug, desto höher durfte der CO₂-Ausstoss sein. Seit 2025 ist es umgekehrt – je schwerer ein Fahrzeug, desto weniger CO₂ darf es ausstossen. Die Folgen an zwei Beispielen (je 1600 kg):
- Verbrenner-PW mit 190 g/km: Abweichung zum Zielwert stieg von 76.2 g (2024) auf 93.9 g (2025) – rund 23 % mehr und damit eine deutlich höhere CO₂-Abgabe
- Elektro-PW mit 0 g/km: Gutschrift-Potenzial sank von −113.7 g (2024) auf −96.0 g (2025) – der Zielwert-Vorteil schwerer Elektroautos fällt geringer aus
2. Abtretungen sind zeitkritisch
CO₂-Abtretungen müssen zwingend vor der Zulassung abgeschlossen sein – eine Abtretung am selben Tag wie die Zulassung ist nicht mehr möglich. Wer zu spät abtritt, riskiert erhebliche finanzielle Einbussen durch eine höhere CO₂-Abgabe.
3. Elektrische Nutzfahrzeuge über 3.5 Tonnen: einfacher
Elektrische leichte Nutzfahrzeuge über 3.5 Tonnen werden seit 2025 vereinfacht über das KDI erfasst. Die Sonderabwicklung entfällt – weniger Aufwand und eine schnellere Zulassung.
4. Schwere Nutzfahrzeuge neu im CO₂-Gesetz
Schwere Nutzfahrzeuge (über 3.5 Tonnen) unterstehen seit 2025 erstmals der CO₂-Gesetzgebung. Das bedeutet höhere Kosten für Speditionen und Transportunternehmen, Druck zur Flottenumstellung auf emissionsärmere Modelle und Auswirkungen auf Logistik- und Endkundenpreise.
Update 2026: die neuesten Anpassungen
Auch 2026 bleibt die Regulierung in Bewegung. Die wichtigsten Punkte:
- Sanktion unverändert CHF 95 pro g CO₂/km über dem Zielwert
- Neue Referenzgewichte: 1'777 kg für Personenwagen, 2'130 kg für leichte Nutzfahrzeuge
- Gewichtsklassierung: massgebend ist neu das technisch höchstzulässige Gewicht des Herstellers statt des strassenverkehrsrechtlichen Gesamtgewichts (relevant für die Abgrenzung LNF / schwere Fahrzeuge)
- ZLEV-Flexibilität: Schwelle 24 % emissionsarme Fahrzeuge, maximale Flottenziel-Reduktion 6 % (läuft 2027 aus)
- Pa. Iv. 25.481 (Zielwerte 2025–2027 als Dreijahres-Durchschnitt statt jährlich) wurde 2026 aufgegeben – es bleibt bei der jährlichen Erfüllung
Fazit: rechtzeitig vorbereiten
Die Umkehrung der Zielwertgerade und der Einbezug der schweren Nutzfahrzeuge sind die grössten Herausforderungen; die vereinfachten E-LNF-Prozesse eine echte Chance. Entscheidend ist die rechtzeitige Vorbereitung – wir halten Sie über alle weiteren Anpassungen auf dem Laufenden.