Warum zahlt die CO₂ Börse AG einen Bonus?
Verbrauchsgünstige Fahrzeuge entlasten den CO₂-Pool der CO₂ Börse AG: Sie gleichen die Emissionen CO₂-starker Fahrzeuge aus. Diesen Vorteil geben wir als Bonus direkt an Sie weiter. Für Mehrfachimporteure bedeutet der Bonus faktisch eine Rückerstattung der CO₂-Abgabe.
So prüfen Sie Ihren Bonus-Anspruch
Der Bonus hängt vom Gewicht (COC Punkt 13.2) und vom kombinierten CO₂-Ausstoss (COC Punkt 49) Ihres Fahrzeugs ab. Mit unserem Online-Rechner prüfen Sie in Sekunden, ob Ihr Fahrzeug den Zielwert unterschreitet und damit bonusberechtigt ist. Die Bonushöhe nennen wir Ihnen bei der Abwicklung – inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Gebühren für die IVI-Homologation bzw. die Importbestätigung.
So erhalten Sie die Auszahlung
Senden Sie uns die folgenden Unterlagen per Post an CO₂ Börse AG, Büelrainstrasse 15a, 8400 Winterthur. Die Abwicklung dauert 3–5 Tage:
- Formular 13.20 A
- CoC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Schweizer Zollquittung
- Ausländischer Fahrzeugausweis
- Aktueller Kilometerstand
Wichtigste Bedingung
Das Fahrzeug muss zwingend im selben Kalenderjahr zugelassen werden, in dem es an die CO₂ Börse AG abgetreten wird. Wird ein Fahrzeug nicht im selben Jahr zugelassen, behält sich die CO₂ Börse AG vor, ausbezahlte Boni zurückzufordern oder CO₂-Abgaben nochmals zu erheben.