Diese zwei Werte brauchen Sie
Beide Angaben finden Sie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, COC) Ihres Fahrzeugs:
- Leergewicht: Punkt 13.2 «Tatsächliche Masse des Fahrzeuges» – je höher das Gewicht, desto höher darf der CO₂-Ausstoss sein
- CO₂-Ausstoss: Punkt 49 – massgebend ist der kombinierte gewichtete WLTP-Wert in g/km
So wickeln Sie die CO₂-Abgabe nach der Berechnung ab
Privatpersonen laden das Abwicklungsformular herunter, füllen es aus und senden es mit den Unterlagen an die CO₂ Börse AG, Büelrainstrasse 15a, 8400 Winterthur. Das Formular 13.20 A benötigen wir im Original, die übrigen Dokumente als Kopie. Die Bearbeitung dauert in der Regel rund 5 Arbeitstage. Autohändler erfassen ihre Fahrzeuge direkt auf der Händlerplattform – dort erfolgt die Berechnung und Abwicklung automatisch.
Was bedeutet das Resultat?
Überschreitet Ihr Fahrzeug den Zielwert, wird beim Import eine CO₂-Abgabe fällig – wir wickeln sie zu einem reduzierten Satz gegenüber dem Bund ab. Der Rechner stellt die Abgabe des Bundes unserem Preis gegenüber und zeigt Ihre Ersparnis. Unterschreitet Ihr Fahrzeug den Zielwert, zahlen wir Ihnen einen CO₂-Bonus aus. Die angezeigten Beträge sind Richtwerte – die verbindliche Abrechnung erfolgt bei der Abwicklung, transparent und ohne versteckte Gebühren.