Was ist ein Kleinimporteur?
Als Kleinimporteur gilt ein Unternehmen im Automobilsektor, das pro Jahr weniger als 50 CO₂-pflichtige Personenwagen, weniger als 6 CO₂-pflichtige leichte Nutzfahrzeuge oder weniger als 2 CO₂-pflichtige schwere Fahrzeuge in die Schweiz einführt und verkauft (Art. 18 CO₂-Verordnung). Im Gegensatz zu Grossimporteuren rechnen Kleinimporteure die CO₂-Abgabe für jedes einzelne Fahrzeug beim Bund ab – CO₂-arme Fahrzeuge können die CO₂-belasteten nicht ausgleichen.
Unsere Lösung für Kleinimporteure
Über den CO₂-Pool der CO₂ Börse AG erhalten Sie die Vorteile eines Grossimporteurs – ohne dessen Volumen:
- Für CO₂-neutrale und CO₂-arme Fahrzeuge: CO₂-Bonus pro Auto, bar ausbezahlt
- Für CO₂-starke Fahrzeuge: Abwicklung zum reduzierten Tarif statt zum vollen Bundessatz
- Der Schweizer Konsumentenschutz lobt dieses Konzept als wettbewerbsförderlich
Abwicklung in Sekunden
Registrieren Sie sich kostenlos auf unserer Autoimport-Plattform und erfassen Sie Ihre Fahrzeuge elektronisch – die CO₂-Abwicklung inklusive Abtretungsformular erfolgt in Sekunden.