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co₂börse

CO₂-Abgabe

Die CO₂-Steuer auf leichte Nutzfahrzeuge

Für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper gilt kein Pauschalsatz: Eine CO₂-Abgabe fällt nur an, wenn das Fahrzeug seinen individuellen Zielwert überschreitet. Hier finden Sie Zielwerte, Ausnahmen, Berechnung und Abwicklung im Überblick.

Die aktuellen Zielwerte

Massgebend ist der kombinierte WLTP-Wert. Es gibt keine pauschale Steuer – die Abgabe fällt nur bei Überschreitung des individuellen Zielwerts an:

  • 2025–2029: 153.9 g CO₂/km für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper
  • Ab 2030: 90.6 g CO₂/km
  • Sanktion: CHF 95 pro g CO₂/km über dem Zielwert (Stand 2026; gesetzlicher Rahmen CHF 95–152, jährlich vom UVEK festgelegt)

Welche Fahrzeuge gelten als leichte Nutzfahrzeuge?

Unter die LNF-Regelung fallen:

  • Klassische Lieferwagen und Kastenwagen
  • Fahrgestelle mit Kabine und Pritschenfahrzeuge bis 3.5 t
  • Leichte Sattelschlepper

Neufahrzeug oder Occasion?

Entscheidend ist der Zeitraum zwischen der ersten Zulassung im Ausland und der Schweizer Zollanmeldung:

  • Weniger als 6 Monate vor der Zollanmeldung zugelassen: gilt praktisch immer als Neufahrzeug – CO₂-pflichtig
  • 6–12 Monate alt mit weniger als 5'000 km: ebenfalls im Geltungsbereich
  • Älter als 12 Monate, oder über 6 Monate mit mehr als 5'000 km: in der Regel Occasion ohne CO₂-Abgabe

Ausnahmen: Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung

Bestimmte Fahrzeuge sind von der CO₂-Abgabe ausgenommen, sofern sie die jeweiligen Merkmale erfüllen:

  • Wohnmobile und Wohnanhänger
  • Beschussgeschützte Fahrzeuge
  • Krankenwagen und Leichenwagen
  • Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
  • Mobilkrane (Lastmoment ≥ 400 kNm) und weitere Spezialfahrzeuge

So wird die Abgabe berechnet

Der individuelle Zielwert Ihres Fahrzeugs hängt vom Leergewicht ab und wird gegen den WLTP-CO₂-Wert gehalten. Referenz ist das durchschnittliche Leergewicht aller neuen leichten Nutzfahrzeuge (2026: 2'130 kg). Seit 2025 gilt die umgekehrte Zielwertgerade: Je schwerer das Fahrzeug, desto tiefer der erlaubte CO₂-Ausstoss. Mit unserem Online-Rechner ermitteln Sie Zielwert und Überschreitung in Sekunden.

Abwicklung für Privatpersonen

Senden Sie uns die folgenden Unterlagen an CO₂ Börse AG, Büelrainstrasse 15a, 8400 Winterthur:

  • Ausgefülltes Abwicklungsformular
  • Formular 13.20 A
  • CoC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Schweizer Zollquittung
  • Ausländischer Fahrzeugausweis
  • Aktueller Kilometerstand

Grossimporteure: Flotte statt Einzelfahrzeug

Wer regelmässig leichte Nutzfahrzeuge importiert, rechnet über die Flotte ab. Wir übernehmen Flottensteuerung, fristgerechte BFE-Meldung und das CO₂-Pool-Management: Analyse nach CO₂-Klassen und Leergewicht, Pool-Bewirtschaftung, Zielkontrolle und Integration CO₂-armer Fahrzeuge.

Checkliste für Ihren LNF-Import

In sechs Schritten zur korrekten CO₂-Abwicklung:

  • Fahrzeugdaten bereitlegen: COC, WLTP-Wert, Leergewicht, Erstzulassung, Kilometerstand
  • Geltungsbereich prüfen (Neufahrzeug oder Occasion?)
  • Abgabe mit dem Online-Rechner ermitteln
  • Abwicklungsweg wählen (privat per Post, Händler elektronisch)
  • Dokumente für die Zulassung vorbereiten
  • Als Grossimporteur: CO₂-Pool-Management prüfen

Fragen und Antworten zur CO₂-Steuer auf Nutzfahrzeuge

Wie hoch ist der CO₂-Zielwert für leichte Nutzfahrzeuge?

153.9 g CO₂/km (WLTP) für die Jahre 2025–2029, ab 2030 noch 90.6 g CO₂/km. Der individuelle Zielwert Ihres Fahrzeugs hängt zusätzlich vom Leergewicht ab.

Gibt es eine pauschale CO₂-Steuer auf Nutzfahrzeuge?

Nein – eine Abgabe fällt nur an, wenn das Fahrzeug seinen individuellen Zielwert überschreitet. Pro Gramm Überschreitung werden CHF 95 fällig (Stand 2026).

Welche Nutzfahrzeuge sind ausgenommen?

Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, etwa Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen, beschussgeschützte und rollstuhlgerechte Fahrzeuge sowie Mobilkrane.

Wann gilt ein importiertes Nutzfahrzeug als Occasion?

Wenn es mehr als 12 Monate vor der Zollanmeldung zugelassen wurde – oder mehr als 6 Monate mit über 5'000 km Laufleistung. Occasionen sind nicht CO₂-pflichtig.

Wie rechnen Grossimporteure ab?

Über die gesamte Fahrzeugflotte beim Bundesamt für Energie statt pro Einzelfahrzeug. Mit unserem CO₂-Pool-Management übernehmen wir Meldung, Kontrolle und Optimierung.

LNF-Zielwert jetzt berechnen

Ermitteln Sie Zielwert und Überschreitung für Ihr Nutzfahrzeug in Sekunden – oder registrieren Sie sich für die elektronische Abwicklung.

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