Die aktuellen Zielwerte
Massgebend ist der kombinierte WLTP-Wert. Es gibt keine pauschale Steuer – die Abgabe fällt nur bei Überschreitung des individuellen Zielwerts an:
- 2025–2029: 153.9 g CO₂/km für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper
- Ab 2030: 90.6 g CO₂/km
- Sanktion: CHF 95 pro g CO₂/km über dem Zielwert (Stand 2026; gesetzlicher Rahmen CHF 95–152, jährlich vom UVEK festgelegt)
Welche Fahrzeuge gelten als leichte Nutzfahrzeuge?
Unter die LNF-Regelung fallen:
- Klassische Lieferwagen und Kastenwagen
- Fahrgestelle mit Kabine und Pritschenfahrzeuge bis 3.5 t
- Leichte Sattelschlepper
Neufahrzeug oder Occasion?
Entscheidend ist der Zeitraum zwischen der ersten Zulassung im Ausland und der Schweizer Zollanmeldung:
- Weniger als 6 Monate vor der Zollanmeldung zugelassen: gilt praktisch immer als Neufahrzeug – CO₂-pflichtig
- 6–12 Monate alt mit weniger als 5'000 km: ebenfalls im Geltungsbereich
- Älter als 12 Monate, oder über 6 Monate mit mehr als 5'000 km: in der Regel Occasion ohne CO₂-Abgabe
Ausnahmen: Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung
Bestimmte Fahrzeuge sind von der CO₂-Abgabe ausgenommen, sofern sie die jeweiligen Merkmale erfüllen:
- Wohnmobile und Wohnanhänger
- Beschussgeschützte Fahrzeuge
- Krankenwagen und Leichenwagen
- Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
- Mobilkrane (Lastmoment ≥ 400 kNm) und weitere Spezialfahrzeuge
So wird die Abgabe berechnet
Der individuelle Zielwert Ihres Fahrzeugs hängt vom Leergewicht ab und wird gegen den WLTP-CO₂-Wert gehalten. Referenz ist das durchschnittliche Leergewicht aller neuen leichten Nutzfahrzeuge (2026: 2'130 kg). Seit 2025 gilt die umgekehrte Zielwertgerade: Je schwerer das Fahrzeug, desto tiefer der erlaubte CO₂-Ausstoss. Mit unserem Online-Rechner ermitteln Sie Zielwert und Überschreitung in Sekunden.
Abwicklung für Privatpersonen
Senden Sie uns die folgenden Unterlagen an CO₂ Börse AG, Büelrainstrasse 15a, 8400 Winterthur:
- Ausgefülltes Abwicklungsformular
- Formular 13.20 A
- CoC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Schweizer Zollquittung
- Ausländischer Fahrzeugausweis
- Aktueller Kilometerstand
Grossimporteure: Flotte statt Einzelfahrzeug
Wer regelmässig leichte Nutzfahrzeuge importiert, rechnet über die Flotte ab. Wir übernehmen Flottensteuerung, fristgerechte BFE-Meldung und das CO₂-Pool-Management: Analyse nach CO₂-Klassen und Leergewicht, Pool-Bewirtschaftung, Zielkontrolle und Integration CO₂-armer Fahrzeuge.
Checkliste für Ihren LNF-Import
In sechs Schritten zur korrekten CO₂-Abwicklung:
- Fahrzeugdaten bereitlegen: COC, WLTP-Wert, Leergewicht, Erstzulassung, Kilometerstand
- Geltungsbereich prüfen (Neufahrzeug oder Occasion?)
- Abgabe mit dem Online-Rechner ermitteln
- Abwicklungsweg wählen (privat per Post, Händler elektronisch)
- Dokumente für die Zulassung vorbereiten
- Als Grossimporteur: CO₂-Pool-Management prüfen