Diese zwei Werte brauchen Sie
Beide Angaben finden Sie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, COC) Ihres Fahrzeugs:
- Leergewicht: Punkt 13.2 «Tatsächliche Masse des Fahrzeuges» – je höher das Gewicht, desto höher darf der CO₂-Ausstoss sein
- CO₂-Ausstoss: Punkt 49 – massgebend ist der kombinierte gewichtete WLTP-Wert in g/km
So wickeln Sie die CO₂-Abgabe nach der Berechnung ab
Privatpersonen laden das Abwicklungsformular herunter, füllen es aus und senden es mit den Unterlagen an die CO₂ Börse AG, Büelrainstrasse 15a, 8400 Winterthur. Das Formular 13.20 A benötigen wir im Original, die übrigen Dokumente als Kopie. Die Bearbeitung dauert in der Regel rund 5 Arbeitstage. Autohändler erfassen ihre Fahrzeuge direkt auf der Händlerplattform – dort erfolgt die Berechnung und Abwicklung automatisch.
Was bedeutet das Resultat?
Überschreitet Ihr Fahrzeug den Zielwert, wird beim Import eine CO₂-Abgabe fällig – wir wickeln sie zu einem reduzierten Satz gegenüber dem Bund ab. Unterschreitet es den Zielwert, zahlen wir Ihnen einen CO₂-Bonus aus. Die konkreten Beträge nennen wir Ihnen bei der Abwicklung – transparent und ohne versteckte Gebühren.